Wichtige Entscheidungen zur schweizweiten Einführung 2018
2016 wurde die Finalisierung des schweizweit einheitlichen Tarifsystems zur Abrechnung stationärer Leistungen in der Psychiatrie intensiv vorangetrieben. Anfang Dezember fällte der Verwaltungsrat der SwissDRG AG den wichtigen Entscheid, das Tarifsystem TARPSY per Januar 2018 einzuführen.
Das erste halbe Jahr 2016 war geprägt durch intensive Arbeiten an der nationalen Tarifstruktur TARPSY. Unter Mitwirkung des Beratenden Ausschusses entwickelte die SwissDRG AG das Modell TARPSY 1.0, das bis Ende Juli 2016 fertiggestellt wurde. Im Rahmen der Aktivkonferenz Psychiatrie veranstaltete H+ eine Informationsveranstaltung, an die auch die Tarifpartner eingeladen wurden. Schwerpunkt war die Präsentation des nationalen Tarifsystems TARPSY 1.0 durch die Vertreter der SwissDRG AG.
An seiner Sitzung vom 8. September 2016 äusserte der Verwaltungsrat der SwissDRG AG dann die Erwartung, dass die Tarifpartner zusammen mit der GDK in einem Tarifstrukturvertrag die Einführungsphase regeln und ein Monitoring für Leistungsmengen, Verweildauer, Kosten etc. definieren. In den darauf folgenden Wochen fanden intensive Gespräche in verschiedenen Arbeitsgruppen statt, mit dem Ziel, die Begleitdokumente zu TARPSY fertig zu stellen. Mitte Oktober stellte die SwissDRG AG einen Batch-Grouper online, um erste Abrechnungen zu simulieren. Bis Ende Oktober mussten sämtliche Arbeiten abgeschlossen sein, um diese am 1. Dezember 2016 dem Verwaltungsrat zu unterbreiten. Die Unterlagen bilden die Voraussetzung zur Gesucheinreichung an den Bundesrat für die Genehmigung des Tarifsystems TARPSY Version 1.0 mit Einführungstermin 2018.
Gute Akzeptanz bei den Mitgliedern
Anfang November bis Anfang Dezember führte H+ bei den Aktivmitgliedern eine Abstimmung zur Tarifstruktur TARPSY durch. Bei einer hohen Stimmbeteiligung kam klar zum Ausdruck, dass das Tarifsystem eine hohe Akzeptanz geniesst und grundsätzlich nichts gegen eine Einführung spricht. Der Einführungszeitpunkt wurde von einigen psychiatrischen Kliniken und Mischbetrieben eher kritisch respektive als zu früh bewertet.
Positiver Entscheid zur Einführung per Januar 2018
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG entschied am 1. Dezember 2016, am Einführungstermin 1. Januar 2018 festzuhalten. Einzige Ausnahme bildet die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die frühestens im Jahr 2019 die tarifarische Anwendung verbindlich einführen wird. Der Antrag von H+, dass die SwissDRG AG bis März 2017 einen Webgrouper zur Verfügung stellt, wurde ebenfalls angenommen. Da sich die Tarifpartner bei den Verhandlungen zum Tarifstrukturvertrag in einigen Fragen noch uneinig waren, werden diese Diskussionen Anfang 2017 weitergeführt.
Die Arbeitsgruppen erarbeiten Anfang 2017 wichtige Begleitdokumente und insbesondere den Tarifstrukturvertrag. Im Hinblick auf die Einführung von TARPSY ist es wichtig, die noch offenen Umsetzungsmodalitäten zu klären und die Kliniken zu unterstützen, wenn nötig vor Ort. Dann steht der erfolgreichen Einführung von TARPSY 1.0 nichts mehr im Wege.